Am 29. Juni 2006 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas gleichermaßen bis zum Jahr 2018 festzulegen.
Somit wird nun endlich die seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas durch die gemeinsame Entscheidung der Koalitionsfraktionen beendet. Bisher war Autogas nur bis 2009 begünstigt, Erdgas hingegen bis 2020. In dieser Ungleichbehandlung hatten zahlreiche Politiker einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff in den Markt gesehen, für den es weder eine ökologische noch eine politisch nachvollziehbare Grundlage gab.
In Deutschland wird die Kraftfahrzeug-Steuer unter anderem auch nach den Abgasemissionen bemessen. Die Kraftfahrzeug-Steuer bleibt üblicherweise beim Umstieg auf einen Autogasantrieb unverändert, da bei einem bivalenten Antrieb weiterhin die Möglichkeit besteht, mit Benzin zu fahren.