UVV Prüfung

Riskieren Sie kein Bußgeld!

 

Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften tragen Sie als Unternehmer die Verantwortung.

Die jährliche Plicht-Überprüfung führen wir für Sie durch! 



Die Unfallverhütungsvorschriften verpflichten jeden Gewerbetreibenden alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens  einmal im Jahr durch sachkundige Prüfer einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. 

 

Geprüft werden u. a. die Verkehrssicherheit, An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.

 

Bei Unterlassung droht ein Bußgeld.

 

Verbinden Sie die UVV Prüfung doch einfach mit Ihrem nächsten Werkstattbesuch bei uns.

Sollten bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, können diese – nach Absprache mit Ihnen – sofort beseitigt werden. Das spart Zeit und Geld für eventuelle Folgetermine.

 

Die notwendige Untersuchung können Sie jeden Mittwochnachmittag und Freitagvormittag durch unseren unserem GTÜ Stützpunkt-Partner durchführen lassen. 


 

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an oder schreiben uns.